Das Polizeipräsidium Köln hat für die Demonstration gegen Polizeirepression und Medienhetze am kommenden Samstag, den 10.12., in Köln-Kalk folgende die Teilnehmer betreffenden Auflagen erlassen:
1. Das Tragen uniformähnlicher Kleidung, insbesondere von „Springerstiefeln“ in Verbindung mit dem Tragen von „Bomberjacken“ (schwarz, blau, militärgrün) ggf. nebst einer militärischen oder militärähnlichen Kopfbedeckung wird als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung angesehen und ist untersagt.
2. Die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ist untersagt. Darüber hinaus ist das teilweise Überdecken von Bekleidungs-schriftzügen und Tragen von Emblemen und Tätowierungen verboten, aus denen sich dann ggf. die Buchstabenfolgen „NSDAP“ oder „SS“ (z.B. in Form von SS-Runen) ergeben.
3. Es ist verboten, Schutzwaffen oder Gegenstände, die als Schutzwaffen geeignet sind, mit sich zu führen. Es ist ebenso verboten, Waffen oder sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet und dazu bestimmt sind, bei sich zu tragen (§ 2 Abs. 3 VersG).
4. Das Tragen von Stahlkappenschuhen ist untersagt.
5. Das Mitführen und die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände aller Art (auch die freie Klasse 1) ist untersagt.
6. Transparente und Trageschilder müssen so getragen werden, dass Dritte nicht gefährdet werden. Haltestangen für Fahnen, Flaggen, Transparente und Trageschilder dürfen grundsätzlich nur aus Weichholz oder Kunststoffrohr bestehen und einen Durchmesser oder eine Kantenlänge von 3 cm und eine Länge von 200 cm nicht überschreiten. Bei Kurzfahnen mit einem Holztragestiel von weniger als 50 cm Länge darf der Durchmesser oder die Kantenlänge des Stiels 1 cm nicht überschreiten.
7. Das Konsumieren von Alkohol ist während der gesamten Dauer der Versammlung verboten. Personen, die erkennbar unter Alkoholeinfluss oder Drogen stehen, sind von der Versammlung auszuschließen.
Ergänzend dazu erlässt die Versammlungsleitung noch folgende eigene Auflagen:
Hilfsmittel: Ausdrücklich erwünscht sind schwarze und schwarz-weiß-rote Fahnen; außerdem können themenbezogene Transparente und Trageschilder mitgebracht werden.
Sprechchöre: Die Versammlungsleitung und die Ordner werden während des Marsches darauf achten, daß seitens der Versammlungsteilnehmer keine Parolen angestimmt werden, die eher in ein Fußballstadion als auf eine politische Demonstration gehören. Hier liegt es allerdings auch an jedem verantwortungsbewußten Teilnehmer selbst, mit dem entsprechenden Nachdruck darauf hinzuweisen, daß unerwünschte Parolen bzw. Gesänge zu unterlassen sind.
Liedgut: Auf die rechtliche Problematik bezüglich des öffentlichen Singens von „Ein junges Volk steht auf“ wird besonders hingewiesen. Um den staatlichen Repressions-Organen keinen Vorwand zu bieten, gegen unsere Demonstration einzuschreiten, ist das Singen dieses Liedes während der Veranstaltung also unbedingt zu unterlassen.
Vermummung: Das Erscheinungsbild darf nicht gegen das Vermummungsverbot verstoßen. Das bedeutet konkret, daß von Mund, Augen, Nase und Ohren jeweils mindestens drei Gesichtsmerkmale sichtbar sein müssen. Also entweder Kapuze oder Sonnenbrille oder Schal über dem Mund, aber nicht in Kombination.
Ordner: Den Ordnern ist bezüglich der Aufstellung des Demonstrationszuges und auch ansonsten Folge zu leisten. Außerdem werden die Ordner darauf achten, daß ein Rauchverbot während des Demoumzuges eingehalten wird.
Ansonsten gilt: Verhaltet Euch entsprechend unserer Weltanschauung! Wir verkörpern am 10. Dezember eine Bewegung, eine Idee und ein Anliegen, von dessen Richtigkeit wir unser Volk überzeugen wollen. Dies gilt es, bei unserem Handeln immer zu bedenken! Seid Beispiel für ein besseres Deutschland!
Wir sehen uns in Köln-Kalk!